Die Kosten des Mediationsverfahrens bestimmen sich im Einzelfall nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Konfliktparteien. In der Regel werden Stundenhonorare vereinbart, die von den Konfliktparteien anteilig (z.B. bei zwei Konfliktparteien jeweils hälftig) zu zahlen sind.

Nähere Einzelheiten werden individuell vor Beginn der Mediation besprochen und im Mediationsvertrag schriftlich festgehalten.